Amtsgericht Altena

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Gerichtsbezirk

Örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts
Bezirksgrafik

Der Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Altena umfasst die Städte Altena, Neuenrade und Werdohl sowie die Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde.

Darüber hinaus ist dem Amtsgericht Altena für Jugend- und Erwachsenenschöffensachen für den Bereich der Stadt Plettenberg die Zuständigkeit übertragen.

Das Amtsgericht Altena gehört zum Landgerichtsbezirk Hagen, welcher zum Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm gehört.

Für das Amtsgericht Altena ist die Staatsanwaltschaft Hagen zuständig.

 


 

© Der Direktor des Amtsgerichts Altena, 2013