Der vom Präsidium des Amtsgerichts beschlossene Geschäftsverteilungsplan unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen.

Maßgeblich ist jedoch der jeweilige in der Verwaltungsabteilung ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit den jeweiligen Änderungsbeschlüssen des Präsidiums.

Ab dem 01.07.2022 werden die Geschäfte des richterlichen Eildienstes im Landgerichtsbezirk Hagen konzentriert von dem Amtsgericht Hagen wahrgenommen.

Einzelheiten der Eildienstregelung können Sie dem vom Landgericht Hagen veröffentlichten Präsidiumsbeschluss entnehmen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Amtsgericht Altena während der Eildienstzeiten nicht als Postannahmestelle des Amtsgerichts Hagen dient. Mithin sind Anträge, die im Eildienst erledigt werden sollen, zwingend unmittelbar bei dem Amtsgericht Hagen einzureichen.