Das Amtsgericht hat verschiedene Aufgabenschwerpunkte.
Gerichte befassen sich mit Strafsachen und mit allen zivilrechtlichen Streitigkeiten, also mit Fällen, in denen es um rechtliche Auseinandersetzungen zwischen zwei oder mehr privaten bzw. juristischen Personen geht. Darunter fallen beispielsweise Streitigkeiten aus Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstverträgen, Erbschafts- und Familienangelegenheiten. Im Rahmen der vorbeugenden Rechtspflege werden Angelegenheiten der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit, wie etwa Vormundschafts-, und Grundbuchsachen bearbeitet.