Blick auf den Schlossberg und Denkmal Blick auf den Schlossberg und Denkmal
Quelle: Amtsgericht Altena
Die Gerichtsbarkeit in Altena hat eine lange Tradition. Es ist anzunehmen, dass mit der Besiedlung der Täler der Lenne und der Nette auch rechtliche Probleme auftraten und Rechtsstreitigkeiten zu schlichten waren, anfangs vom Landesherrn, sehr früh jedoch auch schon von der Bürgerschaft ("Freiheit") selbst. Schon aus dem Jahr 1355 ist ein Spruch des damals auf der Burg Altena residierenden Grafen Engelbert III. bekannt, wonach den Bürgern der Freiheit ihr eigenes Gericht bleiben sollte "wie ihre alte Gewohnheit sei". Dieses Gericht hielt sich über Jahrhunderte.

Der Richter wurde jährlich von den Bürgern aus ihrer Mitte gewählt, meist wieder gewählt, sodass das Amt in der Regel lange in einer Hand blieb. Diese Richter waren zunächst Laien. Erst im Jahre 1708 wurde ein studierter Jurist Richter des Freiheitsgerichtes.

Im Jahre 1753 erfolgte eine Regionalreform, durch die die Grafschaft Mark in die Kreise Hamm, Hoerde, Wetter und Altena aufgeteilt wurde. Durch eine Verordnung des Königs Friedrich II. von Preußen aus Oktober 1753 erhielt Altena ein Landgericht, das für den Bereich der bisherigen Gerichte in Altena, Neuenrade und Iserlohn zuständig war.

Dem Landgericht in Altena wurden besonders viele Kriminalsachen zugewiesen, weil sich auf der Burg die Gefängnisse für die Verhafteten und Verurteilten befanden. Dies führte zur Einrichtung einer zusätzlichen Kriminalrichterstelle. Landgericht, Kriminalgericht und Burggefängnis wurden 1812 von den damals diese Region beherrschenden Franzosen aufgelöst. Wenige Jahre später - wieder preußisch -, stellte man den alten Zustand nicht wieder her. Ein Gericht blieb Altena aber, das sich bis 1879 als "Königlich Preußische Kreisgerichts-Comission Altena" bezeichnete.

Amtsgericht Altena Ende des 19. Jahrhunderts Amtsgericht Altena Ende des 19. Jahrhunderts
Quelle: Amtsgericht Altena

 

Aufgrund einer Verordnung des Königs Wilhelm von Preußen vom 26. Juli 1878 (Kaiser Wilhelm I.) wurde in Altena mit Wirkung zum 1.Oktober 1879 ein Amtsgericht errichtet als "Königlich Preußisches Amtsgericht Altena". Nach dem 1. Weltkrieg und der Abschaffung der Monarchie lautete die Bezeichnung "Preußisches Amtsgericht Altena", ab 1929 bis heute "Amtsgericht Altena".
Das Amtsgericht ist eine Behörde des Landes Nordrhein-Westfalen.

Das heutige Gebäude des Amtsgerichts an der Gerichtsstraße wurde Ende des 19. Jahrhunderts errichtet und zum 01.01.1889 eröffnet. In der Zeit davor befand sich das Amtsgericht in Räumen des alten Rathauses in der Innenstadt von Altena.

Ansicht von der Burg Altena aus, ca. 1927 Ansicht von der Burg Altena aus, ca. 1927
Quelle: Amtsgericht Altena


Anlässlich der Eröffnung des neuen Gebäudes am Freiheitsweg (heutige Gerichtsstrasse) war in einem hiesigen Zeitungsartikel vom 5.1.1889 folgendes zu lesen:

"Das hießige königliche Amtsgericht ist jetzt in das neu erbaute Gerichtsgebäude am Freiheitswege eingezogen und werden die gerichtlichen Geschäfte fortan hier wahrgenommen und erledigt. Das unter Leitung des königl. Regierungsbaumeisters Herrn Kollmann von Schatteburg im deutschen Rennaissancestyl erbaute Gebäude, dessen Plan in Berlin entworfen, bildet in seiner äußeren schönen Erscheinung eine Zierde unserer Stadt und ist auch im Innern auf das zweckmäßigste eingerichtet. Die Schöffengerichtssitzungen werden fortan ebenfalls in dem neuen Gerichtsgebäude abgehalten. Möge das neue gebäude lange Jahre hindurch im Segen dem Interesse der Gerichtseingesessenen dienen und die Rechtspflege und Rechtsprechung in ihm stets ihre würdige Stätte haben."

1927 erfolgte ein Anbau an das Hauptgebäude, weil die Räume nicht mehr ausreichten. Da das Gebäude im Laufe der Jahrzehnte stark renovierungsbedürftig wurde, begann man im Jahre 1999 mit einer umfassenden Grundsanierung des gesamten Gebäudes. Diese Arbeiten wurden nach etwa fünfjähriger Bautätigkeit im Jahre 2004 abgeschlossen. 
Amtsgericht Altena heute Amtsgericht Altena heute
Quelle: Amtsgericht Altena
 

Parallel dazu erfolgte eine IT-technische Vollausstattung der Behörde, sodass die Arbeitsabläufe einem modernen Standard angepasst werden konnten. Das Gerichtsgebäude selbst erstrahlt seitdem in neuem Glanz und kann nun wieder als "eine Zierde unserer Stadt" bezeichnet werden.

Der örtliche Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Altena umfasst die Städte Altena, Neuenrade und Werdohl sowie die Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde.

Das Schöffengericht Altena ist darüber hinaus auch für den Bereich des Amtsgerichtsbezirks Plettenberg mit der Gemeinde Herscheid zuständig. Zur Zeit sind bei dem Amtsgericht Altena einschließlich der Teilzeitkräfte insgesamt 44 Mitarbeiter beschäftigt (davon 5 Richter).

Der Aufgabenbereich des Amtsgerichts Altena hat sich im Laufe der Jahre immer wieder verändert. Anlässlich der Einführung der Familiengerichte im Jahre 1977 kam beispielsweise die Bearbeitung der Familiensachen hinzu. Die Haftsachen aus dem Bereich des Amtsgerichtsbezirks Altena werden im Rahmen einer Konzentration bei dem Amtsgericht Lüdenscheid bearbeitet.

Das Handelsregister für den hiesigen Bereich befindet sich seit Ende des Jahres 2004 bei dem Amtsgericht Iserlohn.

Für die in Rechtsangelegenheiten weniger erfahrenen Mitbürger verbindet sich mit dem Begriff "Gericht" meist die Vorstellung von Strafprozessen und Zivilprozessen, obwohl diese Bereiche nur einen kleinen Teil der Tätigkeiten des Amtsgerichts ausmachen. Zu den weiteren Aufgaben gehören neben streitigen Entscheidungen z. B. auch vielfältige Tätigkeiten im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit. In der Zivilprozessabteilung des Amtsgerichts Altena fallen jährlich etwa 1100 Prozesse an, hinzu kommen etwa 650 Familiensachen und ca. 600 Strafsachen. Im Nachlassgericht werden Testamente und Erbverträge aufbewahrt und eröffnet sowie Erbscheine ausgestellt. Das Betreuungsgericht prüft, ob für eine Person, die ihre eigenen Angelegenheit nicht mehr selbst besorgen kann, ein Betreuer zu bestellen ist. Das Amtsgericht ist ferner zuständig für die Entgegennahme von Kirchenaustritten und registriert im Grundbuchamt die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken sowie deren Belastungen mit Dienstbarkeiten und Grundpfandrechten (Hypotheken). Diese Abteilung führt auch Zwangsversteigerungen von Grundstücken durch, während die Gerichtsvollzieher für die Pfändung von beweglichen Gegenständen zuständig sind und diese versteigern sowie Zustellungen vornehmen. Im Vollstreckungsgericht werden jährlich mehrere Tausend Forderungspfändungen vorgenommen.

Weitere Hinweise zu den einzelnen Tätigkeitsfeldern finden Sie nachfolgend in den Ausführungen zu den einzelnen Fachabteilungen.