Schiedspersonen für Nachrodt-Wiblingwerde

Nachbarrechtsstreitigkeiten, Ehrverletzungen, Privatklagedelikte und
Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)

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Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Seite 1 von 1 Es sind 2 Schiedsamtsbezirke vorhanden
NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Langmesser, HeidemarieAm Hardtkopf 8
58769 Nachrodt-Wiblingwerde
Tel.-Nr.: 02352 31486
Nachrodt
1.Vertretung:
Walter, Roy
Wiesenstraße 1
58759 Nachrodt-Wiblingwerde
Tel.-Nr.: 02352 3449312
Grund, CoraRennerde 1
58769 Nachrodt-Wiblingwerde
Tel.-Nr.: 02352 5492090
Wiblingwerde
1.Vertretung:
Fleischer, Enrico
Pastor-Landmann-Straße 2
58769 Nachrodt-Wiblingwerde
Tel.-Nr.: 02352 335854
Weitere anerkannte Gütestellen für Nachrodt-Wiblingwerde
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Hagener Straße 76, 58769 Nachrodt-Wiblingwerde
Tel.-Nr.: 02352 9383-0 , Telefax: 02352 9383-50
E-Mail: post@nachrodt-wiblingwerde.de

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Falsche oder mittlerweile veraltete Daten können Sie auch direkt an das Ministerium der Justiz NRW unter streitschlichtung@jm.nrw.de E-Mail-Symbol zum Aktenzeichen 3180 - II. 28 mitteilen.

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